Weitere Öffnung des Sports in Österreich

Mit 1. Juli sind weitere Lockerungen der Covid-19 Maßnahmen im österreichischen Sport in Kraft getreten. Seit Anfang Juli dürfen somit wieder alle Sportarten ausgeübt werden - sowohl Indoor als auch Outdoor. Das heißt, auch Kontaktsportarten (beispielsweise Karate, Judo) und Mannschaftssportarten (wie Handball, Fußball, Volleyball, etc.) sind wieder erlaubt. Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler gab diese Lockerungen bekannt, verwies aber auch darauf, dass Anwesenheitslisten geführt werden müssen, um mögliche Ansteckungen nachverfolgen zu können. Die Mindestabstände müssen beim Sporttreiben aber nicht mehr eingehalten werden - davor hatte ein Mindestabstand beim Sport von 2 Metern gegolten.

Lockerungen gibt es auch für Zuschauer von Sportevents: Mit 1. Juli werden Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 500 Personen erlaubt. Mit 1. August sind es indoor 500 und outdoor 750 Besucher, mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde und zugewiesenen Sitzplätzen sogar bis zu 1.000 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 1.250 Personen im Freiluftbereich. Ab September steigt die Obergrenze auf 5.000 für drinnen und 10.000 für draußen. Der Mindestabstand muss aber etwa auch im Fußballstadion eingehalten werden. Zudem muss es eben gekennzeichnete und zugewiesene Sitzplätze geben, auch muss der Veranstalter ein Präventionskonzept vorlegen.

Dass diese Lockerungen aber sehr rasch wieder zurückgenommen werden können, zeigt jetzt das Bundesland Oberösterreich. Hier gilt seit 9. Juli eine Maskenpflicht in geschlossenen Sportstätten - die Sportausübung und die Körperpflege sind davon ausgenommen, wenn der 1-Meter-Abstand eingehalten werden kann. Grund für diese erneuten Verschärfungen sind Corona Cluster im Bundesland.

 

Beachvolleyballplatz Salzburg Copyright: ULSZ-Rif / Claudia Ziegler

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