Österreich: Sporttraining in Gruppen ab 15. Mai

Ab 1. Mai können ausgewählte, bisher mit Betretungsverbot belegte Outdoor-Sportstätten für den Hobby-Sport geöffnet werden. Das gilt für Sportarten, deren sportartspezifische Ausübung die Einhaltung der Abstandsregel von zwei Metern gewährleistet.

Ab dem 15. Mai darf sportartspezfisches Training outdoor in Gruppen von bis zu 10 Personen stattfinden. Sport Austria als Österreichische Bundes-Sportorganisation hat für den organisierten Sport Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber erstellt. Ergänzend zu diesen allgemeinen Handlungsempfehlungen erstellen die Bundesfachverbände Verhaltensregeln für die jeweilige Sportart. Häufige Fragen und Antworten finden sich auf der FAQ-Seite von Sport Austria.

Handlungsempfehlungen Sport austria

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