Covid-19 Empfehlungen der IAKS Österreich

Empfehlungen für die Organisation und das Management von Vereins-Sportanlagen in Österreich in Zeiten der Corona Pandemie

Die IAKS Österreich vertritt als Verband diejenigen Unternehmen und Institutionen, die sich in Österreich planend, bauend, betreibend und entwickelnd mit Sportstätten, -räumen und Freizeitanlagen beschäftigen. Wir möchten nicht nur als Informationsquelle dienen, sondern als Netzwerk auch einen Treffpunkt für Architekten, Ingenieure, Bauherren, Planer, lokale Behörden, technisches und operatives Management, Sportverbände und –vereine schaffen. Unsere Mission ist es, für jede und jeden eine aktive Welt zu ermöglichen. Aus unserer Überzeugung heraus, dass eine aktive Lebensweise ein grundlegendes Menschenrecht als auch ein Bedürfnis ist, setzen wir uns dafür ein, dass Sport und Bewegung gerade auch derzeit für alle zugänglich bleiben. Mit unserem Fachwissen wollen wir deshalb gemeinsam diejenigen unterstützen, die an der Erhaltung, Öffnung und Nutzung der Sporträume beteiligt sind.

Der Hintergrund dafür bleibt die derzeitige Situation, ausgelöst durch die Corona Pandemie. In dieser hat die Risikominimierung, sich während des Sports oder in Bewegungsräumen mit dem Virus zu infizieren, oberste Priorität.

Dennoch möchten wir hiermit keine sportbezogenen Verhaltensregeln oder –empfehlungen in Zeiten der Pandemie aufstellen – hier verweisen wir auf die Informationen und Anordnungen des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport. Vielmehr ist es unser Ziel, vor allem den Vereinen mögliche Handlungsperspektiven zu bieten, die die Nachhaltigkeit der Sportstätten in Einbezug der nötigen Maßnahmen gewährleisten können.

Empfehlungen für die Organisation der Nutzung

Für die allgemeine Nutzungsorganisation bietet es sich an, gesonderte Zeitfenster für Spitzen- und Breitensportler einzurichten. Es sollte eine klare Regelung der Öffnungs- und Trainingszeiten geben und ggf. über eine mögliche Erweiterung nachgedacht werden. Die (Um-)Verteilung der Sportarten in den In- und Outdoor Bereich kann ermöglichen, dass die genannten NutzerInnengruppen ggf. gleichzeitig am Vereinsgelände trainieren können. Die maximale Anzahl an Trainierenden ist vom Verein entsprechend der örtlichen und räumlichen Voraussetzungen festzulegen.

Es empfiehlt sich dazu ein Reservierungssystem (online, telefonisch, Mail) einzurichten, das außerdem mittels Belegungsplan Informationen zu Nutzungsmöglichkeiten bereitstellt. Als Orientierung können die Systeme größerer Vereine und Sportzentren dienen. Ein Austausch mit diesen kann nicht nur zurzeit sondern auch in Zukunft zu positiven Ergebnissen führen.

Der Betreiber der Sportstätte trägt die Verantwortung und kann entsprechende Regelungen für den sportartenspezifischen Trainingsbetrieb erlassen, die über die Richtlinien von Verbänden (als Mindestkriterium) hinausgehen. Dazu gehören die allgemeinen und speziellen (z.B. Utensilien-bezogene) Hygienerichtlinien und ggf. Anlagen-bedingte Nutzungsrichtlinien. Letztere können die Kommunikation über die Aufenthaltsbedingungen, die vom Verein festgelegt werden sollten, beinhalten. Diese können zum Beispiel folgendes einschließen: Verweildauer in geschlossenen Räumen (bspw. Anmeldung, Durchqueren von Gängen etc.), Verweildauer in bestimmten Trainingsarealen.

 

Empfehlungen zum Management von Sportanlagen

Mit den auszuführenden Maßnahmen sollte angestrebt werden, die Qualität der Sportstätten nicht nur im Zusammenhang mit der Pandemie, sondern auch nachhaltig profitabel zu adaptieren.

Allgemein kann die „Auszeit“ genutzt werden, um die Anlagen grundlegend zu reinigen, upzudaten und zu sanieren. Zur Instandsetzung können dabei vor allem kleinere Reparaturen zählen, die keinen großen Kostenaufwand mit sich bringen. Gegebenen Falls ist es sinnvoll, für zukünftige gestalterische Adaptionen den Bestand an Wasser- und Elektroanschlüssen zu erweitern. Letzteres bezieht sich vor allem auf die Aktualisierung des Hygienestandards, zu der außerdem das Anbringen von Hinweisschildern und Desinfektionsspendern gehört.

Die hygienetechnische Aufrüstung sollte an mögliche Nutzungsszenarien angelehnt sein und alle Nutzungsbereiche (Eingangsbereich, Gänge, Sportbereich, Zuschauerbereich, Sanitäranlagen) mit einbeziehen.

Einer der wichtigsten Punkte ist, dass Vereine und Betreiber weiterhin finanzielle Unterstützung und Projektförderungen beantragen, um keine Sportstätten zu verlieren. Die jeweiligen Dachverbände, die BSO bzw. die Landessportorganisationen informieren hierbei die Vereine und Verbände über Möglichkeiten der Unterstützung und Fristen für die Einreichung von Ansuchen dahingehend.

Auch das ÖISS hat sich Gedanken zum Umgang mit der Corona Krise gemacht - hier nachzulesen: https://www.oeiss.org/oeiss/de/aktuell/news/verhaltensregeln-fuer-sport…

 

Architekt Dipl.-Ing. Harald Fux

Dr. Gerold Sattlecker

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