EU REACH Beschränkung für Kunststoff-Infill in Kunststoffrasen

REACH-Beschränkung für absichtlich zugesetztes Mikroplastik – Europäische Union stimmt für eine Übergangsfrist von 8 Jahren für polymere Einstreumaterialien in Kunststoffrasen

Der Vorschlag der Kommission, der im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung REACH vorgelegt wurde, folgt den Erkenntnissen der Europäischen Chemikalienagentur, dass Mikroplastik ein Risiko für die Umwelt darstellt, das nicht ausreichend kontrolliert wird.

Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat drei Monate lang geprüft, bevor er von der Kommission angenommen werden kann.

Am 26. April 2023 stimmten die EU-Mitgliedstaaten für einen überarbeiteten Vorschlag der Europäischen Kommission zur Beschränkung der Verwendung von zugesetztem Mikroplastik in REACH. Basierend auf ihrer Definition von zugesetztem Mikroplastik wird diese Beschränkung auch polymere Füllmaterialien umfassen, die in Kunststoffrasenflächen verwendet werden.

Der vereinbarte Wortlaut sieht nun eine Übergangsfrist von acht Jahren vor, bevor das Inverkehrbringen von polymeren Einstreumaterialien verboten wird. Dies stellt eine Verlängerung gegenüber den ursprünglich vorgeschlagenen sechs Jahren dar, die sicherstellen soll, dass bestehende Kunstrasenplätze, die polymere Einstreumaterialien enthalten, bis zum Ende ihrer Lebensdauer weiter genutzt werden können.

Nach der Genehmigung durch den REACH-Ausschuss der EU wird die Beschränkung nun vom Europäischen Parlament und dem Europarat geprüft.  Diese Gremien können den Wortlaut der Beschränkung nicht ändern, aber sie können ein Veto gegen ihre Übernahme in EU-Recht einlegen. Die beiden Gremien haben drei Monate Zeit, um die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften zu prüfen. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, wird die förmliche Meldung zur Änderung der REACH-Verordnung zur Aufnahme dieser neuen Beschränkung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und die Übergangsfrist beginnt.

Geht man davon aus, dass die offizielle Veröffentlichung noch in diesem Jahr erfolgt, bedeutet diese Änderung der REACH-Beschränkung in der Praxis, dass es ab 2031 nicht mehr erlaubt sein wird, polymeres Infill zu kaufen oder zu verkaufen (in Verkehr zu bringen).  Die Verwendung von Kunstrasenfeldern mit Polymereinstreuung wird jedoch weiterhin erlaubt sein.

Die IAKS Deutschland steht für Rückfragen zu aktuellen und alternativen Infillmaterialien sowie alle weiteren aktuellen Entwicklungen rund um das Thema Mikroplastik in Kunststoffrasen zur Verfügung. Gemeinsam mit unseren Mitgliedern wollen wir Innovationen und Weiterentwicklungen von Kunststoffrasen fördern.

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